Statuten des Quartiervereins Feld
1. Zweck Der Quartierverein bezweckt die Wahrung der Interessen des Quartiers, für ein lebendiges und wohnliches Zusammenleben aller Bewohner. Der Quartierverein vertritt die Meinung der Bewohner gegen Dritten in allen Fragen des öffentlichen Lebens der Gemeinschaft, des Verkehrs und der Gestaltung im weitestem Sinne. Der Quartierverein kann Aktionen unternehmen die dem Zusammenleben im Quartier fördernd wirken.
2. Organe des Vereins Mitglieder Vereinsversammlung Vorstand Revisoren
3. Mitglieder Alle Bewohner des Quartiers können Mitglied werden, dies unabhängig von deren Konfession, politischer Gesinnung und Herkunft. Ausgeschlossene Mitglieder können an die Vereinsversammlung rekurrieren. Mitglieder die sich besonders verdienst gemacht haben können durch die Vereinsversammlung zu Ehrenmitgliedern ernannt werden.
4. Stimmrecht Jedes Mitglied ist stimmberechtigt. Minderjährige ab Schulalter haben ein Anrecht auf eigene Meinungsäusserung.
5. Die Vereinsversammlung Ihr liegen folgende Geschäfte ob: Jahresberichte Abnahme der Jahresrechnung Festsetzung Jahresbeitrag Revisorenbericht Wahl des Vorstandes und der Revisoren Jahresprogramm Anträge u. Rekurse der Mitglieder Verschiedenes
6. Abstimmungen Bei Abstimmungen entscheidet das einfache Mehr der anwesenden Mitgliedern. Eine ausserordentliche Mitgliederversammlung kann durch den Vorstand oder durch mindestens einen Drittel der Mitglieder einberufen werden.
7. Der Vorstand Wird für eine Amtsdauer von zwei Jahren gewählt. Präsident und Kassier werden durch die Versammlung bestimmt, im übrigen konstituiert sich der Vorstand selbst. Er entscheidet über Aufnahme und Ausschluss von Mitgliedern.
8. Die Revisoren Sie prüfen die Buchhaltung des Vereins. Sie sind verantwortlich, dass die Finanzen korrekt verbucht und bewirtschaftet werden. Die Revisoren berichten an die Vereinsversammlung.
9. Finanzen Der Quartierverein finanziert seine Aktionen durch Mitgliederbeiträge und/oder durch allgemeine Zuwendungen Dritter Es haftet nur das Vereinsvermögen. Die Mitglieder haften nur mit dem Jahresbeitrag
10. Auflösung Für eine Auflösung ist die Zustimmung von mindestens zwei Drittel aller Mitglieder notwendig. Das Vereinsvermögen wird mit einfachem Mehrheitsbeschluss verteilt.

11. Die Gründer:
Urs Batt, Francis Brüllhart, Gabrielle Hertach, Marco Mordasini, Erika Muggli,  Sergio Muggli, Liselotte Scheuner, Peter Wüger

2024 bis 2026
Präsident: Ralf Baldauf
Kassier: Liselotte Scheuner
Beisitzer: Beatrice Stoller
Beisitzer:  Barbara Hoffstetter

Quartierverein Feld

Langfurrenstrasse 2

8623 Wetzikon

Statuten